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Kategorie: Elterngeld und Elternzeit

Elterngeld und Elternzeit werden regelmäßig verwechselt: Das eine ist eine Leistung und wird bei der Elterngeldstelle beantragt, das andere ist ein Freistellungsanspruch und wird beim Arbeitgeber angemeldet — mit eigener Frist und in Schriftform. Wer nur das Erste erledigt, steht ohne Freistellung da.Wie viel Elterngeld bekomme ich?Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Netto der zwölf Monate vor der Geburt, mit einer Unter- und einer Obergrenze und einem sinkenden Ersatzsatz bei höherem Einkommen. Entscheidend ist die Aufteilung: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus lassen sich kombinieren, und die Steuerklasse im Vorjahr wirkt sich aus. Hier stehen die Varianten mit ihren Folgen.

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