Direkt zum Inhalt

Kategorie: Mutterschutz

Mutterschutz wird auf die Wochen um den Geburtstermin reduziert. Tatsächlich greift er ab der Mitteilung der Schwangerschaft: Kündigungsschutz, Verbot bestimmter Tätigkeiten, Grenzen bei Nacht- und Mehrarbeit. Ein Beschäftigungsverbot ist außerdem etwas anderes als eine Krankschreibung, auch beim Geld.Wie lange dauert der Mutterschutz?Sechs Wochen vor dem errechneten Termin und acht Wochen danach, bei Mehrlingen und Frühgeburten zwölf Wochen — kommt das Kind früher, wird die verkürzte Zeit hinten angehängt. In dieser Zeit tragen Kasse und Arbeitgeber gemeinsam den bisherigen Nettoverdienst. Für den Antrag braucht es die Bescheinigung über den Termin, und die gibt es erst ab einem bestimmten Zeitpunkt.

3 Beiträge